Home  »  Meldung vom 13.01.2026  »  Marke GAD24 ((fig.)) von Pixel24 AG

Bildmarke GAD24 ((fig.)) von Pixel24 AG - Markeneintrag Nr. 842210


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Schwyz  SZ (Kanton Markeninhaber)

aktiv

Letzte Änderung: 12.01.2026

Bildmarke 842210

Details zur Marke GAD24 ((fig.))

Gesuch Nr.

19183/2025

Bildmarke

GAD24 ((fig.))

Eintrag ins Markenregister

12.01.2026

Hinterlegungs­datum

07.01.2026

Eintragsänderung

12.01.2026

Ablauf Schutzfrist

07.01.2036

Status Marke

aktiv

Nizza-Klassifikation Nr.

9, 42

Inhaber

Pixel24 AG
Firststrasse 8
8835 Feusisberg CH
 

Vertreter

Reachout Solutions AG
Sernftalstrasse 33
8762 Schwanden CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 9

Computersoftware für die Verarbeitung von digitalen Bildern; Computersoftware; Apps (Software), nämlich Anwendungen für Smartphones, Tablet-PCs, E-Reader und sonstige mobile oder stationäre IT-Geräte (herunterladbar); Computersoftware für die Übermittlung von Fotografien auf Mobiltelefone.

Klasse 42

Software as a Service (SaaS).

Zusammenfassung zum Markeneintrag GAD24 ((fig.))

Markeneintragung: Die Markennummer 842210 gehört zu der Bildmarke «GAD24 ((fig.))» von Pixel24 AG. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 842210 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 12. Januar 2026 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 842210 gehört dem Inhaber Pixel24 AG Firststrasse 8, 8835 Feusisberg CH. Pixel24 AG wird vertreten durch Reachout Solutions AG Sernftalstrasse 33, 8762 Schwanden CH.


Marke GAD24 ((fig.)) mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke GAD24 ((fig.)), eingetragen durch Pixel24 AG, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.