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Wortmarke VESLORA von Aakib Thasleem - Markeneintrag Nr. 842167


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Zürich  ZH (Kanton Markeninhaber)

aktiv

Letzte Änderung: 09.01.2026



Details zur Marke VESLORA

Gesuch Nr.

19889/2025

Wortmarke

VESLORA

Eintrag ins Markenregister

09.01.2026

Hinterlegungs­datum

29.12.2025

Eintragsänderung

09.01.2026

Ablauf Schutzfrist

29.12.2035

Status Marke

aktiv

Nizza-Klassifikation Nr.

3, 4, 35

Inhaber

Aakib Thasleem
Döltschihalde 58
8055 Zürich CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 3

Nicht medizinische Kosmetika und Mittel für Körper- und Schönheitspflege; nicht medizinische Zahnputzmittel; Parfümes; Wasch- und Bleichmittel; Putz-, Polier-, Fettentfernungs- und Schleifmittel.

Klasse 4

Technische Öle und Fette, Wachs; Schmiermittel; Staubabsorbierungs-, Staubbenetzungs- und Staubbindemittel; Brennstoffe und Leuchtstoffe; Kerzen und Dochte für Beleuchtungszwecke.

Klasse 35

Werbung; Geschäftsführung, -organisation und -verwaltung; Büroarbeiten.

Zusammenfassung zum Markeneintrag VESLORA

Markeneintragung: Die Markennummer 842167 gehört zu der Wortmarke «VESLORA» von Aakib Thasleem. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 842167 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 09. Januar 2026 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 842167 gehört dem Inhaber Aakib Thasleem Döltschihalde 58, 8055 Zürich CH. Der Inhaber Aakib Thasleem hat keinen Vertreter hinterlegt.


Marke VESLORA mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke VESLORA, eingetragen durch Aakib Thasleem, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.