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Wortmarke Wunder Dorf von Verein Wunder Baden - ... 842084


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Aargau  AG (Kanton Markeninhaber)

aktiv

Letzte Änderung: 08.01.2026



Details zur Marke Wunder Dorf

Gesuch Nr.

15744/2025

Wortmarke

Wunder Dorf

Eintrag ins Markenregister

08.01.2026

Hinterlegungs­datum

20.10.2025

Eintragsänderung

08.01.2026

Ablauf Schutzfrist

20.10.2035

Status Marke

aktiv

Nizza-Klassifikation Nr.

32, 33, 35, 43

Inhaber

Verein Wunder Baden
Theaterplatz 8a
5400 Baden CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 32

Biere; alkoholfreie Getränke; Mineralwässer und kohlensäurehaltige Wässer; Fruchtgetränke und Fruchtsäfte; Sirupe und andere alkoholfreie Präparate für die Zubereitung von Getränken.

Klasse 33

Alkoholische Getränke, ausgenommen Biere; alkoholische Präparate für die Zubereitung von Getränken.

Klasse 35

Werbung; Geschäftsführung, -organisation und -verwaltung; Büroarbeiten.

Klasse 43

Dienstleistungen zur Verpflegung von Gästen; Dienstleistungen zur Beherbergung von Gästen.

Zusammenfassung zum Markeneintrag Wunder Dorf

Markeneintragung: Die Markennummer 842084 gehört zu der Wortmarke «Wunder Dorf» von Verein Wunder Baden. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 842084 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 08. Januar 2026 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 842084 gehört dem Inhaber Verein Wunder Baden Theaterplatz 8a, 5400 Baden CH. Der Inhaber Verein Wunder Baden hat keinen Vertreter hinterlegt.


Marke Wunder Dorf mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke Wunder Dorf, eingetragen durch Verein Wunder Baden, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.