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Wortmarke BactoSave Active von Rodday Schweiz AG - ... 841980


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Luzern  LU (Kanton Markeninhaber)

aktiv

Letzte Änderung: 06.01.2026



Details zur Marke BactoSave Active

Gesuch Nr.

14013/2025

Wortmarke

BactoSave Active

Eintrag ins Markenregister

06.01.2026

Hinterlegungs­datum

19.09.2025

Eintragsänderung

06.01.2026

Ablauf Schutzfrist

19.09.2035

Status Marke

aktiv

Nizza-Klassifikation Nr.

5

Inhaber

Rodday Schweiz AG
Parkstrasse 1a
6214 Schenkon CH
 

Vertreter

Maucher Jenkins Patentanwälte & Rechtsanwälte
Urachstraße 23
79102 Freiburg DE

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 5

Wundverbände; medizinische Wundverbände; Verbände zur Wundbehandlung; Kompressionsbandagen [Verbandmaterial]; chirurgisches Verbandmaterial; medizinische Verbandmaterialien, Abdeckmaterialien; Verbandmaterial; Verbandstoffe; Materialien zum Verbinden von Wunden; Aktivkohlewundauflage zur Geruchsbindung und Dekontamination.

Zusammenfassung zum Markeneintrag BactoSave Active

Markeneintragung: Die Markennummer 841980 gehört zu der Wortmarke «BactoSave Active» von Rodday Schweiz AG. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 841980 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 06. Januar 2026 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 841980 gehört dem Inhaber Rodday Schweiz AG Parkstrasse 1a, 6214 Schenkon CH. Rodday Schweiz AG wird vertreten durch Maucher Jenkins Patentanwälte & Rechtsanwälte Urachstraße 23, 79102 Freiburg DE.


Marke BactoSave Active mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke BactoSave Active, eingetragen durch Rodday Schweiz AG, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.