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Wortmarke INDUS BY THETFORD von Thetford BV - Markeneintrag ... 841978


Land des Markeninhabers: Niederlande  NL (Land Markeninhaber)

aktiv

Letzte Änderung: 06.01.2026



Details zur Marke INDUS BY THETFORD

Gesuch Nr.

17463/2025

Wortmarke

INDUS BY THETFORD

Eintrag ins Markenregister

06.01.2026

Hinterlegungs­datum

18.11.2025

Eintragsänderung

06.01.2026

Ablauf Schutzfrist

18.11.2035

Status Marke

aktiv

Nizza-Klassifikation Nr.

11

Inhaber

Thetford BV
Nijverheidsweg 29
4879 AD Etten-Leur NL
 

Vertreter

E. Blum & Co. AG
Hofwiesenstrasse 349
8050 Zürich CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 11

Toiletten, transportable Toiletten (WCs); Toiletten (WCs) für Freizeitfahrzeuge, Wohnwagen und Boote; Filter, Ablassvorrichtungen, Entladungsmodule, Entladungsbehälter, Verlängerungsschläuche, Spülwasserbehälter, Grauwasserbehälter, Schwarzwasserbehälter, Ventile und Lüfter für Toiletten, transportable Toiletten (WCs) und Chemietoiletten für Freizeitfahrzeuge, Wohnwagen und Boote.

Zusammenfassung zum Markeneintrag INDUS BY THETFORD

Markeneintragung: Die Markennummer 841978 gehört zu der Wortmarke «INDUS BY THETFORD» von Thetford BV. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 841978 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 06. Januar 2026 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 841978 gehört dem Inhaber Thetford BV Nijverheidsweg 29, 4879 AD Etten-Leur NL. Thetford BV wird vertreten durch E. Blum & Co. AG Hofwiesenstrasse 349, 8050 Zürich CH.


Marke INDUS BY THETFORD mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke INDUS BY THETFORD, eingetragen durch Thetford BV, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.