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Wortmarke TWUSCH von Thetford BV - Markeneintrag Nr. 841977


Land des Markeninhabers: Niederlande  NL (Land Markeninhaber)

aktiv

Letzte Änderung: 06.01.2026



Details zur Marke TWUSCH

Gesuch Nr.

17468/2025

Wortmarke

TWUSCH

Eintrag ins Markenregister

06.01.2026

Hinterlegungs­datum

18.11.2025

Eintragsänderung

06.01.2026

Ablauf Schutzfrist

18.11.2035

Status Marke

aktiv

Nizza-Klassifikation Nr.

11

Inhaber

Thetford BV
Nijverheidsweg 29
4879 AD Etten-Leur NL
 

Vertreter

E. Blum & Co. AG
Hofwiesenstrasse 349
8050 Zürich CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 11

Sanitäranlagen; sanitäre Apparate und Anlagen; Sanitärwaren aus Porzellan; Toilettenschüsseln (WC); Urinalbecken; Bidetbecken; Waschbecken; Toiletteneinsätze; Urinaleinsätze; Bideteinsätze; Keramikeinsätze für Toilettenschüsseln, Urinalbecken, Bidetbecken und Waschbecken; Toiletteninstallationen; Spülbecken; Toilettenschüsseln zum Einbau in transportable Bauten; Toilettenschüsseleinsätze zum Einbau in Toiletten von Wohnwagen und Campingwagen.

Zusammenfassung zum Markeneintrag TWUSCH

Markeneintragung: Die Markennummer 841977 gehört zu der Wortmarke «TWUSCH» von Thetford BV. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 841977 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 06. Januar 2026 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 841977 gehört dem Inhaber Thetford BV Nijverheidsweg 29, 4879 AD Etten-Leur NL. Thetford BV wird vertreten durch E. Blum & Co. AG Hofwiesenstrasse 349, 8050 Zürich CH.


Marke TWUSCH mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke TWUSCH, eingetragen durch Thetford BV, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.