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Wortmarke AM PROVISIONS von Philippe Bramaz - Markeneintrag ... 841958


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Zürich  ZH (Kanton Markeninhaber)

aktiv

Letzte Änderung: 06.01.2026



Details zur Marke AM PROVISIONS

Gesuch Nr.

11919/2025

Wortmarke

AM PROVISIONS

Eintrag ins Markenregister

06.01.2026

Hinterlegungs­datum

16.08.2025

Eintragsänderung

06.01.2026

Ablauf Schutzfrist

16.08.2035

Status Marke

aktiv

Nizza-Klassifikation Nr.

43

Inhaber

Philippe Bramaz
Widenacherstrasse 27
8156 Oberhasli CH
 

Vertreter

Trama Legal s.r.o.
Bottova 2A
811 09 Bratislava SK

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 43

Verpflegung von Gästen in Cafés; Catering; Verpflegung von Gästen in Schnellimbissrestaurants (Snackbars); Take-away-Restaurantdienstleistungen; Verpflegung von Gästen in Kneipen; Bereitstellung von Speisen und Getränken in Restaurants; Verpflegung von Gästen in Bistros und Bars; Verpflegung von Gästen in Restaurants; Zubereitung von Nahrungsmitteln.

Zusammenfassung zum Markeneintrag AM PROVISIONS

Markeneintragung: Die Markennummer 841958 gehört zu der Wortmarke «AM PROVISIONS» von Philippe Bramaz. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 841958 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 06. Januar 2026 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 841958 gehört dem Inhaber Philippe Bramaz Widenacherstrasse 27, 8156 Oberhasli CH. Philippe Bramaz wird vertreten durch Trama Legal s.r.o. Bottova 2A, 811 09 Bratislava SK.


Marke AM PROVISIONS mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke AM PROVISIONS, eingetragen durch Philippe Bramaz, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.