Home  »  Meldung vom 07.01.2026  »  Marke RARESIGHT von Raresight, Inc.

Wortmarke RARESIGHT von Raresight, Inc. - Markeneintrag Nr. 841943


Land des Markeninhabers: USA Vereinigte Staaten von Amerika  US (Land Markeninhaber)

aktiv

Letzte Änderung: 06.01.2026



Details zur Marke RARESIGHT

Gesuch Nr.

15266/2025

Wortmarke

RARESIGHT

Eintrag ins Markenregister

06.01.2026

Hinterlegungs­datum

13.10.2025

Eintragsänderung

06.01.2026

Ablauf Schutzfrist

13.10.2035

Status Marke

aktiv

Nizza-Klassifikation Nr.

5, 42

Inhaber

Raresight, Inc.
1070 Fremont Street
94025 Menlo Park , CA US
 

Vertreter

freigutpartners IP Law Firm lic. iur. Barbara Gehri
Gämsenstrasse 3
8006 Zürich CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 5

Pharmazeutische Präparate zur Behandlung von Augenerkrankungen und -beschwerden.

Klasse 42

Pharmazeutische Forschungsdienstleistungen auf dem Gebiet der Augenerkrankungen; pharmazeutische Produktentwicklung; Forschung und Entwicklung von neuen pharmazeutischen Produkten.

Zusammenfassung zum Markeneintrag RARESIGHT

Markeneintragung: Die Markennummer 841943 gehört zu der Wortmarke «RARESIGHT» von Raresight, Inc.. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 841943 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 06. Januar 2026 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 841943 gehört dem Inhaber Raresight, Inc. 1070 Fremont Street, 94025 Menlo Park , CA US. Raresight, Inc. wird vertreten durch freigutpartners IP Law Firm lic. iur. Barbara Gehri Gämsenstrasse 3, 8006 Zürich CH.


Marke RARESIGHT mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke RARESIGHT, eingetragen durch Raresight, Inc., basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.