Home  »  Meldung vom 07.01.2026  »  Marke GRAND GOLF TOUR SOUTH AFRICA ((fig.)) von GRAND GOLF TOUR GmbH

GRAND GOLF TOUR SOUTH AFRICA ((fig.)) (841936)


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Zürich  ZH (Kanton Markeninhaber)

aktiv

Letzte Änderung: 06.01.2026

Bildmarke 841936

Details zur Marke GRAND GOLF TOUR SOUTH AFRICA ((fig.))

Gesuch Nr.

15843/2025

Bildmarke

GRAND GOLF TOUR SOUTH AFRICA ((fig.))

Eintrag ins Markenregister

06.01.2026

Hinterlegungs­datum

27.12.2025

Eintragsänderung

06.01.2026

Ablauf Schutzfrist

27.12.2035

Status Marke

aktiv

Nizza-Klassifikation Nr.

25, 39, 43

Inhaber

GRAND GOLF TOUR GmbH
Villbergstrassse 17
8627 Grüningen CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 25

Bekleidungsstücke, Kopfbedeckungen, Schuhe, Jacken, Caps, Mützen.

Klasse 39

Veranstaltung von Reisen; Vermittlung von Reisen; Buchung von Reisen.

Klasse 43

Dienstleistungen zur Verpflegung und Beherbergung von Gästen.

Zusammenfassung zum Markeneintrag GRAND GOLF TOUR SOUTH AFRICA ((fig.))

Markeneintragung: Die Markennummer 841936 gehört zu der Bildmarke «GRAND GOLF TOUR SOUTH AFRICA ((fig.))» von GRAND GOLF TOUR GmbH. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 841936 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 06. Januar 2026 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 841936 gehört dem Inhaber GRAND GOLF TOUR GmbH Villbergstrassse 17, 8627 Grüningen CH. Der Inhaber GRAND GOLF TOUR GmbH hat keinen Vertreter hinterlegt.


Marke GRAND GOLF TOUR SOUTH AFRICA ((fig.)) mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke GRAND GOLF TOUR SOUTH AFRICA ((fig.)), eingetragen durch GRAND GOLF TOUR GmbH, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.