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Wortmarke INKOGE von Christian Wanner - Markeneintrag Nr. 841906


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Zürich  ZH (Kanton Markeninhaber)

aktiv

Letzte Änderung: 05.01.2026



Details zur Marke INKOGE

Gesuch Nr.

13877/2025

Wortmarke

INKOGE

Eintrag ins Markenregister

05.01.2026

Hinterlegungs­datum

18.09.2025

Eintragsänderung

05.01.2026

Ablauf Schutzfrist

18.09.2035

Status Marke

aktiv

Nizza-Klassifikation Nr.

41, 44, 45

Inhaber

Christian Wanner
Schlierenstrasse 46
8142 Uitikon CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 41

Erziehung; Ausbildung; Unterhaltung; sportliche und kulturelle Aktivitäten.

Klasse 44

Medizinische Dienstleistungen; veterinärmedizinische Dienstleistungen; Gesundheits- und Schönheitspflege für Menschen und Tiere; Dienstleistungen im Bereich der Landwirtschaft, Aquakultur, Gartenbau und Forstwirtschaft.

Klasse 45

Juristische Dienstleistungen; Sicherheitsdienste zum physischen Schutz von Sachgütern oder Personen; Dating-Dienstleistungen, Knüpfen von sozialen Kontakten im Internet; Bestattungsdienste; Babysitting.

Zusammenfassung zum Markeneintrag INKOGE

Markeneintragung: Die Markennummer 841906 gehört zu der Wortmarke «INKOGE» von Christian Wanner. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 841906 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 05. Januar 2026 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 841906 gehört dem Inhaber Christian Wanner Schlierenstrasse 46, 8142 Uitikon CH. Der Inhaber Christian Wanner hat keinen Vertreter hinterlegt.


Marke INKOGE mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke INKOGE, eingetragen durch Christian Wanner, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.