Home  »  Meldung vom 06.01.2026  »  Marke Lavillière von Natalia Lapteva

Wortmarke Lavillière von Natalia Lapteva - Markeneintrag Nr. 841900


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Glarus  GL (Kanton Markeninhaber)

aktiv

Letzte Änderung: 05.01.2026



Details zur Marke Lavillière

Gesuch Nr.

14889/2025

Wortmarke

Lavillière

Eintrag ins Markenregister

05.01.2026

Hinterlegungs­datum

20.12.2025

Eintragsänderung

05.01.2026

Ablauf Schutzfrist

20.12.2035

Status Marke

aktiv

Nizza-Klassifikation Nr.

25, 35

Inhaber

Natalia Lapteva
Kerenzerbergstrasse 21
8758 Obstalden CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 25

Bekleidungsstücke, Schuhwaren, Kopfbedeckungen.

Klasse 35

Unternehmensberatung sowie Projekt- und Konzeptentwicklung im Bereich Markenaufbau und Positionierung; Beratung bei der Entwicklung, Strukturierung und organisatorischen Ausrichtung von kreativen und medienbezogenen Projekten; Strategische Unterstützung bei geschäftlichen und organisatorischen Fragestellungen.

Zusammenfassung zum Markeneintrag Lavillière

Markeneintragung: Die Markennummer 841900 gehört zu der Wortmarke «Lavillière» von Natalia Lapteva. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 841900 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 05. Januar 2026 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 841900 gehört dem Inhaber Natalia Lapteva Kerenzerbergstrasse 21, 8758 Obstalden CH. Der Inhaber Natalia Lapteva hat keinen Vertreter hinterlegt.


Marke Lavillière mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke Lavillière, eingetragen durch Natalia Lapteva, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.