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Wortmarke MORI von Uchi GmbH - Markeneintrag Nr. 841801


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Zürich  ZH (Kanton Markeninhaber)

aktiv

Letzte Änderung: 30.12.2025



Details zur Marke MORI

Gesuch Nr.

16887/2025

Wortmarke

MORI

Eintrag ins Markenregister

30.12.2025

Hinterlegungs­datum

07.11.2025

Eintragsänderung

30.12.2025

Ablauf Schutzfrist

07.11.2035

Status Marke

aktiv

Nizza-Klassifikation Nr.

43

Inhaber

Uchi GmbH
Zweierstrasse 100
8003 Zürich CH
 

Vertreter

Rechtsanwalt Dr. Marco Neeser / Uto Legal
Utoquai 39, Postfach
8034 Zürich CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 43

Dienstleistungen zur Verpflegung von Gästen; Betrieb von japanischen Restaurants; Servieren von Speisen und Getränken in Restaurants und Bars; Betrieb von Restaurants, Bars und Cocktail-Bars; Cateringdienstleistungen für japanische Küche; Catering; Verpflegung von Gästen in Schnellimbissrestaurants (Snackbars); Bereitstellung von Speisen und Getränken als Bestandteil von Gastbetrieben.

Zusammenfassung zum Markeneintrag MORI

Markeneintragung: Die Markennummer 841801 gehört zu der Wortmarke «MORI» von Uchi GmbH. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 841801 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 30. Dezember 2025 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 841801 gehört dem Inhaber Uchi GmbH Zweierstrasse 100, 8003 Zürich CH. Uchi GmbH wird vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Marco Neeser / Uto Legal Utoquai 39, Postfach, 8034 Zürich CH.


Marke MORI mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke MORI, eingetragen durch Uchi GmbH, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.