Home  »  Meldung vom 22.12.2025  »  Marke alte FRECHE KUH mind. 10 Monate gereift ((fig.)) von Bodensee Käse AG

alte FRECHE KUH mind. 10 Monate gereift ((fig.)) (841519)


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: St.Gallen  SG (Kanton Markeninhaber)

aktiv

Letzte Änderung: 19.12.2025

Bildmarke 841519

Details zur Marke alte FRECHE KUH mind. 10 Monate gereift ((fig.))

Gesuch Nr.

18077/2025

Bildmarke

alte FRECHE KUH mind. 10 Monate gereift ((fig.))

Eintrag ins Markenregister

19.12.2025

Hinterlegungs­datum

27.11.2025

Eintragsänderung

19.12.2025

Ablauf Schutzfrist

27.11.2035

Status Marke

aktiv

Nizza-Klassifikation Nr.

29

Inhaber

Bodensee Käse AG
Rislen
9512 Rossrüti CH
 

Vertreter

Raggenbass
Bahnhofstrasse 9
8580 Amriswil CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 29

Käse.

Zusammenfassung zum Markeneintrag alte FRECHE KUH mind. 10 Monate gereift ((fig.))

Markeneintragung: Die Markennummer 841519 gehört zu der Bildmarke «alte FRECHE KUH mind. 10 Monate gereift ((fig.))» von Bodensee Käse AG. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 841519 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 19. Dezember 2025 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 841519 gehört dem Inhaber Bodensee Käse AG Rislen, 9512 Rossrüti CH. Bodensee Käse AG wird vertreten durch Raggenbass Bahnhofstrasse 9, 8580 Amriswil CH.


Marke alte FRECHE KUH mind. 10 Monate gereift ((fig.)) mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke alte FRECHE KUH mind. 10 Monate gereift ((fig.)), eingetragen durch Bodensee Käse AG, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.