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Wortmarke Haus & Herz von Janine Oehler - Markeneintrag Nr. 841511


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Solothurn  SO (Kanton Markeninhaber)

aktiv

Letzte Änderung: 18.12.2025



Details zur Marke Haus & Herz

Gesuch Nr.

08040/2025

Wortmarke

Haus & Herz

Eintrag ins Markenregister

18.12.2025

Hinterlegungs­datum

04.06.2025

Eintragsänderung

18.12.2025

Ablauf Schutzfrist

04.06.2035

Status Marke

aktiv

Nizza-Klassifikation Nr.

37, 43, 45

Inhaber

Janine Oehler
Hauptstrasse 244
4634 Wisen CH
 

Vertreter

Daniel Jurenda
Hauptstrasse 244
4634 Wisen CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 37

Haushaltshilfe, nämlich Putzen; Waschen; Bügeln; Reinigung privater Haushalte; Wäscheservice für Kundinnen und Kunden.

Klasse 43

Hilfe bei der Essenszubereitung; Unterstützung bei der Verpflegung in privaten Haushalten.

Klasse 45

Begleitung von Personen als Gesellschaft; Emotionale Unterstützung im Alltag; Tierbetreuung (Haustiere).

Zusammenfassung zum Markeneintrag Haus & Herz

Markeneintragung: Die Markennummer 841511 gehört zu der Wortmarke «Haus & Herz» von Janine Oehler. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 841511 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 18. Dezember 2025 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 841511 gehört dem Inhaber Janine Oehler Hauptstrasse 244, 4634 Wisen CH. Janine Oehler wird vertreten durch Daniel Jurenda Hauptstrasse 244, 4634 Wisen CH.


Marke Haus & Herz mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke Haus & Herz, eingetragen durch Janine Oehler, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.