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Bildmarke 841459 von ICSC GmbH


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Aargau  AG (Kanton Markeninhaber)

aktiv

Letzte Änderung: 18.12.2025

Bildmarke 841459

Details zur Marke ((fig.))

Gesuch Nr.

19185/2025

Bildmarke

((fig.))

Eintrag ins Markenregister

18.12.2025

Hinterlegungs­datum

15.12.2025

Eintragsänderung

18.12.2025

Ablauf Schutzfrist

15.12.2035

Status Marke

aktiv

Nizza-Klassifikation Nr.

19

Inhaber

ICSC GmbH
Seestrasse 18
5432 Neuenhof CH
 

Vertreter

PRINS Intellectual Property AG
Mellingerstrasse 12
5443 Niederrohrdorf CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 19

Beton; Leichtbeton; Baumaterialien aus Beton; Baumaterialien aus Leichtbeton; Bausteine aus Beton; Betonbauteile; Bauteile aus Leichtbeton; Betonblöcke; Betonverschalungselemente, nicht aus Metall; Betonwände; Fertig-Beton; feuerfester Beton; Gewölbe aus Beton; Grabsteine aus Beton; Industriebeton für Tiefbauarbeiten; Figuren aus Beton; Statuen aus Beton; Strassenbelagplatten aus Beton; Stützmauern aus Beton.

Zusammenfassung zum Markeneintrag ((fig.))

Markeneintragung: Die Markennummer 841459 gehört zu der Bildmarke «-» von ICSC GmbH. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 841459 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 18. Dezember 2025 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 841459 gehört dem Inhaber ICSC GmbH Seestrasse 18, 5432 Neuenhof CH. ICSC GmbH wird vertreten durch PRINS Intellectual Property AG Mellingerstrasse 12, 5443 Niederrohrdorf CH.


Marke ((fig.)) mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke ((fig.)), eingetragen durch ICSC GmbH, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.