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Wortmarke ALAVIDA von SOLETLUNA HOLDINGS, INC. - ... 841132


Land des Markeninhabers: USA Vereinigte Staaten von Amerika  US (Land Markeninhaber)

aktiv

Letzte Änderung: 11.12.2025



Details zur Marke ALAVIDA

Gesuch Nr.

12283/2025

Wortmarke

ALAVIDA

Eintrag ins Markenregister

11.12.2025

Hinterlegungs­datum

25.08.2025

Eintragsänderung

11.12.2025

Ablauf Schutzfrist

25.08.2035

Status Marke

aktiv

Nizza-Klassifikation Nr.

3, 10

Inhaber

SOLETLUNA HOLDINGS, INC.
9775 Businesspark Avenue
92131 San Diego, CA US
 

Vertreter

Schmauder & Partner AG
Patent- und Markenanwälte VSP, Zwängiweg 7
8038 Zürich CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 3

Nicht-medizinische Hautpflegemittel.

Klasse 10

Nicht-transdermale selbstklebende Pflaster mit einer nicht-porösen Oberfläche zur Stimulierung von Akupunktur-Punkten durch Wechselwirkung mit dem Magnetfeld des Körpers.

Zusammenfassung zum Markeneintrag ALAVIDA

Markeneintragung: Die Markennummer 841132 gehört zu der Wortmarke «ALAVIDA» von SOLETLUNA HOLDINGS, INC.. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 841132 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 11. Dezember 2025 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 841132 gehört dem Inhaber SOLETLUNA HOLDINGS, INC. 9775 Businesspark Avenue, 92131 San Diego, CA US. SOLETLUNA HOLDINGS, INC. wird vertreten durch Schmauder & Partner AG Patent- und Markenanwälte VSP, Zwängiweg 7, 8038 Zürich CH.


Marke ALAVIDA mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke ALAVIDA, eingetragen durch SOLETLUNA HOLDINGS, INC., basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.