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Wortmarke ONIX von Swiss Prime Site AG - Markeneintrag Nr. 841130


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Zug  ZG (Kanton Markeninhaber)

aktiv

Letzte Änderung: 11.12.2025



Details zur Marke ONIX

Gesuch Nr.

16575/2025

Wortmarke

ONIX

Eintrag ins Markenregister

11.12.2025

Hinterlegungs­datum

03.11.2025

Eintragsänderung

11.12.2025

Ablauf Schutzfrist

03.11.2035

Status Marke

aktiv

Nizza-Klassifikation Nr.

35, 36, 43

Inhaber

Swiss Prime Site AG
Poststrasse 4a
6300 Zug CH
 

Vertreter

MLL Legal AG
Schiffbaustrasse 2, Postfach
8031 Zürich CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 35

Werbung; Geschäftsführung, -organisation und -verwaltung; Büroarbeiten, Einzelhandel; Grosshandel.

Klasse 36

Finanzdienstleistungen, Geldgeschäfte; Versicherungsdienstleistungen; Immobiliendienstleistungen.

Klasse 43

Dienstleistungen zur Verpflegung und Beherbergung von Gästen, insbesondere Betrieb von Hotels, Verpflegung von Gästen in Restaurants, Schnellimbissrestaurants, Selbstbedienungsrestaurants, Cafeterias, Cafés, Snackbars.



Zusammenfassung zum Markeneintrag ONIX

Markeneintragung: Die Markennummer 841130 gehört zu der Wortmarke «ONIX» von Swiss Prime Site AG. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 841130 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 11. Dezember 2025 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 841130 gehört dem Inhaber Swiss Prime Site AG Poststrasse 4a, 6300 Zug CH. Swiss Prime Site AG wird vertreten durch MLL Legal AG Schiffbaustrasse 2, Postfach, 8031 Zürich CH.


Marke ONIX mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke ONIX, eingetragen durch Swiss Prime Site AG, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.