Home  »  Meldung vom 11.12.2025  »  Marke IBIZA POR FAVOR von Andreas Wolf

Wortmarke IBIZA POR FAVOR von Andreas Wolf - Markeneintrag ... 841050


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Nidwalden  NW (Kanton Markeninhaber)

aktiv

Letzte Änderung: 10.12.2025



Details zur Marke IBIZA POR FAVOR

Gesuch Nr.

16539/2025

Wortmarke

IBIZA POR FAVOR

Eintrag ins Markenregister

10.12.2025

Hinterlegungs­datum

03.11.2025

Eintragsänderung

10.12.2025

Ablauf Schutzfrist

03.11.2035

Status Marke

aktiv

Nizza-Klassifikation Nr.

41

Inhaber

Andreas Wolf
Rotzbergstrasse 22
6362 Stansstad CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 41

Veranstaltung und Durchführung von Musikdarbietungen; DJ-Dienstleistungen; Durchführung von kulturellen und musikalischen Veranstaltungen; Organisation und Durchführung von Live-Auftritten; Vermietung von Audio- und Lichttechnik für Veranstaltungen; Künstlervermittlung und Booking-Dienstleistungen; Kuratierung und Durchführung von Pop-up-Veranstaltungen.

Zusammenfassung zum Markeneintrag IBIZA POR FAVOR

Markeneintragung: Die Markennummer 841050 gehört zu der Wortmarke «IBIZA POR FAVOR» von Andreas Wolf. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 841050 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 10. Dezember 2025 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 841050 gehört dem Inhaber Andreas Wolf Rotzbergstrasse 22, 6362 Stansstad CH. Der Inhaber Andreas Wolf hat keinen Vertreter hinterlegt.


Marke IBIZA POR FAVOR mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke IBIZA POR FAVOR, eingetragen durch Andreas Wolf, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.