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Bildmarke PulseDrive ((fig.)) von Rolf Jacob - ... 840976


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Zug  ZG (Kanton Markeninhaber)

aktiv

Letzte Änderung: 09.12.2025

Bildmarke 840976

Details zur Marke PulseDrive ((fig.))

Gesuch Nr.

14788/2025

Bildmarke

PulseDrive ((fig.))

Eintrag ins Markenregister

09.12.2025

Hinterlegungs­datum

06.12.2025

Eintragsänderung

09.12.2025

Ablauf Schutzfrist

06.12.2035

Status Marke

aktiv

Nizza-Klassifikation Nr.

7

Inhaber

Rolf Jacob
Oberer Haldenweg 6
6343 Rotkreuz CH
 

Vertreter

Prangjan Moser
Sportweg 44
3097 Liebefeld CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 7

Maschinen, Werkzeugmaschinen und kraftbetriebene Werkzeuge; Motoren und Triebwerke, ausgenommen für Landfahrzeuge; Kupplungen und Vorrichtungen zur Kraftübertragung, ausgenommen für Landfahrzeuge; landwirtschaftliche Geräte, ausgenommen handbetätigte Handwerkzeuge; Brutapparate für Eier; Verkaufsautomaten.

Zusammenfassung zum Markeneintrag PulseDrive ((fig.))

Markeneintragung: Die Markennummer 840976 gehört zu der Bildmarke «PulseDrive ((fig.))» von Rolf Jacob. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 840976 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 09. Dezember 2025 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 840976 gehört dem Inhaber Rolf Jacob Oberer Haldenweg 6, 6343 Rotkreuz CH. Rolf Jacob wird vertreten durch Prangjan Moser Sportweg 44, 3097 Liebefeld CH.


Marke PulseDrive ((fig.)) mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke PulseDrive ((fig.)), eingetragen durch Rolf Jacob, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.