Home  »  Meldung vom 09.12.2025  »  Marke TOO MATCHA von Hive Ventures GmbH c/o Business Park Industrie AG

Wortmarke TOO MATCHA von Hive Ventures GmbH c/o Business ... 840891


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Zug  ZG (Kanton Markeninhaber)

aktiv

Letzte Änderung: 08.12.2025



Details zur Marke TOO MATCHA

Gesuch Nr.

15521/2025

Wortmarke

TOO MATCHA

Eintrag ins Markenregister

08.12.2025

Hinterlegungs­datum

16.10.2025

Eintragsänderung

08.12.2025

Ablauf Schutzfrist

16.10.2035

Status Marke

aktiv

Nizza-Klassifikation Nr.

25, 29, 30

Inhaber

Hive Ventures GmbH c/o Business Park Industrie AG
Industriestrasse 24
6300 Zug CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 25

Bekleidungsstücke, Schuhwaren, Kopfbedeckungen.

Klasse 29

Hafermilch; Getränke auf pflanzlicher Basis (Milchersatz); Milchgetränke.

Klasse 30

Grüner Tee; japanischer grüner Tee; Kaffee, Tee, Kakao und Ersatzmittel hierfür; Tee; Teegetränke mit Milch; Tee-Ersatz.

Zusammenfassung zum Markeneintrag TOO MATCHA

Markeneintragung: Die Markennummer 840891 gehört zu der Wortmarke «TOO MATCHA» von Hive Ventures GmbH c/o Business Park Industrie AG. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 840891 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 08. Dezember 2025 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 840891 gehört dem Inhaber Hive Ventures GmbH c/o Business Park Industrie AG Industriestrasse 24, 6300 Zug CH. Der Inhaber Hive Ventures GmbH c/o Business Park Industrie AG hat keinen Vertreter hinterlegt.


Marke TOO MATCHA mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke TOO MATCHA, eingetragen durch Hive Ventures GmbH c/o Business Park Industrie AG, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.