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Wortmarke FOODLAB von Verein Soil to Soul - Markeneintrag ... 840834


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Zürich  ZH (Kanton Markeninhaber)

aktiv

Letzte Änderung: 08.12.2025



Details zur Marke FOODLAB

Gesuch Nr.

15830/2025

Wortmarke

FOODLAB

Eintrag ins Markenregister

08.12.2025

Hinterlegungs­datum

21.10.2025

Eintragsänderung

08.12.2025

Ablauf Schutzfrist

21.10.2035

Status Marke

aktiv

Nizza-Klassifikation Nr.

41, 43

Inhaber

Verein Soil to Soul
Seestrasse 513
8038 Zürich CH
 

Vertreter

VISCHER AG
Schützengasse1
8021 Zürich CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 41

Erziehung; Ausbildung; Weiterbildung; Unterhaltung; sportliche und kulturelle Aktivitäten; Organisation, Produktion und Präsentation von Veranstaltungen für Bildungs-, kulturelle oder Unterhaltungszwecke; Organisation und Durchführung von kulturellen und sportlichen Veranstaltungen; Zurverfügungstellen von Schulungen im Bereich Ernährung und Gesundheitspflege.

Klasse 43

Dienstleistungen zur Verpflegung von Gästen; Dienstleistungen zur Beherbergung von Gästen.

Zusammenfassung zum Markeneintrag FOODLAB

Markeneintragung: Die Markennummer 840834 gehört zu der Wortmarke «FOODLAB» von Verein Soil to Soul. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 840834 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 08. Dezember 2025 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 840834 gehört dem Inhaber Verein Soil to Soul Seestrasse 513, 8038 Zürich CH. Verein Soil to Soul wird vertreten durch VISCHER AG Schützengasse1, 8021 Zürich CH.


Marke FOODLAB mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke FOODLAB, eingetragen durch Verein Soil to Soul, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.