Home  »  Meldung vom 08.12.2025  »  Marke SB STRAWBAR GOLD ((fig.)) von PHI Group GmbH

SB STRAWBAR GOLD ((fig.)) (840762)


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Zug  ZG (Kanton Markeninhaber)

aktiv

Letzte Änderung: 05.12.2025

Bildmarke 840762

Details zur Marke SB STRAWBAR GOLD ((fig.))

Gesuch Nr.

17420/2025

Bildmarke

SB STRAWBAR GOLD ((fig.))

Eintrag ins Markenregister

05.12.2025

Hinterlegungs­datum

17.11.2025

Eintragsänderung

05.12.2025

Ablauf Schutzfrist

17.11.2035

Status Marke

aktiv

Nizza-Klassifikation Nr.

33

Inhaber

PHI Group GmbH
Baarestrasse 95
6300 Zug CH
 

Vertreter

Hodel & Partner Rechtsanwälte AG
Industriestrasse 13c
6300 Zug CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 33

Alkoholische Getränke, ausgenommen Bier; alkoholische Präparate für die Herstellung von Getränken; alkoholische Cocktailmischungen.

Zusammenfassung zum Markeneintrag SB STRAWBAR GOLD ((fig.))

Markeneintragung: Die Markennummer 840762 gehört zu der Bildmarke «SB STRAWBAR GOLD ((fig.))» von PHI Group GmbH. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 840762 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 05. Dezember 2025 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 840762 gehört dem Inhaber PHI Group GmbH Baarestrasse 95, 6300 Zug CH. PHI Group GmbH wird vertreten durch Hodel & Partner Rechtsanwälte AG Industriestrasse 13c, 6300 Zug CH.


Marke SB STRAWBAR GOLD ((fig.)) mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke SB STRAWBAR GOLD ((fig.)), eingetragen durch PHI Group GmbH, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.