Details zur Marke THR9VE ((fig.))
Marken Nr.
Gesuch Nr.
14943/2025
Bildmarke
THR9VE ((fig.))
Eintrag ins Markenregister
04.12.2025
Hinterlegungsdatum
13.10.2025
Eintragsänderung
04.12.2025
Ablauf Schutzfrist
13.10.2035
Status Marke
aktiv
Nizza-Klassifikation Nr.
5, 10, 25
Inhaber
Performance, Buchholzstrasse 13
8053 Zürich CH
Vertreter
Grosstobeler Strasse 39
88276 Berg/ravensburg DE
Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation
Klasse 5
Atempflaster für Sportler; Pflaster; Nasenpflaster.
Klasse 10
Orthopäische Tapes; Sporttapes; Stützverbände zur Verwendung beim Sport; Mundtape für besseren Schlaf.
Klasse 25
Sportbekleidung, insbesondere T-Shirts, Hosen, wasserfeste Hosen, Leggings, Jacken, Capes, wasserfeste Capes, Socken, schweisshemmende Socken, schweissaufsaugende Socken; Freizeitbekleidung; Sportschuhe; Freizeitschuhe; Mützen; Schildmützen; Sportbekleidung mit integrierten digitalen Sensoren; Sporttextilien, soweit in Klasse 25 enthalten.
Zusammenfassung zum Markeneintrag THR9VE ((fig.))
Markeneintragung: Die Markennummer 840691 gehört zu der Bildmarke «THR9VE ((fig.))» von Alexander Grabher. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 840691 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 04. Dezember 2025 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.
Informationen zum Inhaber und Vertreter
Der Markeneintrag Nr. 840691 gehört dem Inhaber Alexander Grabher Performance, Buchholzstrasse 13, 8053 Zürich CH. Alexander Grabher wird vertreten durch RavensPAT Patentanwälte Partnerschaft mbB Grosstobeler Strasse 39, 88276 Berg/ravensburg DE.
Marke THR9VE ((fig.)) mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)
Die Angaben zur Marke THR9VE ((fig.)), eingetragen durch Alexander Grabher, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.
ZH (Kanton Markeninhaber)
