Details zur Marke ADI ((fig.))
Marken Nr.
Gesuch Nr.
18301/2025
Bildmarke
ADI ((fig.))
Eintrag ins Markenregister
02.12.2025
Hinterlegungsdatum
01.12.2025
Eintragsänderung
02.12.2025
Ablauf Schutzfrist
01.12.2035
Status Marke
aktiv
Nizza-Klassifikation Nr.
1
Inhaber
Grafenauweg 10
6300 Zug CH
Vertreter
Alpenstrasse 14, Postfach 7627
6302 Zug CH
Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation
Klasse 1
Chemische Erzeugnisse für gewerbliche Zwecke; Klebstoffe für gewerbliche Zwecke; Betonzusatzmittel; Chemische Zusätze für Beton; Chemische Zusätze für Mörtel; Zusatzstoffe zur Verwendung beim Mischen von Zement; Chemische Zusätze für Zement; Chemische Verbindungen zur Verstärkung von Zement; Chemische Verbindungen zum Härten von Zement; Chemische Erzeugnisse als Zusätze für Zement; Zusatzstoffe zur Verwendung bei der Herstellung von Zement; Chemische Verbindungen zur Verwendung im Hochbau; Chemische Produkte und chemische Zusatzstoffe für die Bauindustrie.
Zusammenfassung zum Markeneintrag ADI ((fig.))
Markeneintragung: Die Markennummer 840552 gehört zu der Bildmarke «ADI ((fig.))» von Holcim Technology Ltd. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 840552 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 02. Dezember 2025 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.
Informationen zum Inhaber und Vertreter
Der Markeneintrag Nr. 840552 gehört dem Inhaber Holcim Technology Ltd Grafenauweg 10, 6300 Zug CH. Holcim Technology Ltd wird vertreten durch Brandstock Legal Switzerland GmbH,c/o Rutz & Partner Alpenstrasse 14, Postfach 7627, 6302 Zug CH.
Marke ADI ((fig.)) mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)
Die Angaben zur Marke ADI ((fig.)), eingetragen durch Holcim Technology Ltd, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.
ZG (Kanton Markeninhaber)
