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Wortmarke Sindentia von Gabriel Toth - Markeneintrag Nr. 840540


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Zürich  ZH (Kanton Markeninhaber)

aktiv

Letzte Änderung: 02.12.2025



Details zur Marke Sindentia

Gesuch Nr.

12929/2025

Wortmarke

Sindentia

Eintrag ins Markenregister

02.12.2025

Hinterlegungs­datum

02.09.2025

Eintragsänderung

02.12.2025

Ablauf Schutzfrist

02.09.2035

Status Marke

aktiv

Nizza-Klassifikation Nr.

5, 10, 35

Inhaber

Gabriel Toth
Am Guggenberg 20
8053 Zürich CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 5

Dentale Füllmaterialien, Abformmaterialien, Desinfektionsmittel für die Zahnmedizin, zahnmedizinische Präparate mit therapeutischer Wirkung.

Klasse 10

Zahnärztliche Instrumente und Geräte; ärztliche Behandlungsstühle für Patienten; chirurgische Instrumente für die Zahnmedizin; Implantologie- und Orthodontie-Geräte; diagnostische Geräte für die Zahnmedizin.

Klasse 35

Gross- und Einzelhandelsdienstleistungen sowie Online-Handel mit dentalen Produkten und Geräten; Betrieb einer Importagentur.

Zusammenfassung zum Markeneintrag Sindentia

Markeneintragung: Die Markennummer 840540 gehört zu der Wortmarke «Sindentia» von Gabriel Toth. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 840540 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 02. Dezember 2025 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 840540 gehört dem Inhaber Gabriel Toth Am Guggenberg 20, 8053 Zürich CH. Der Inhaber Gabriel Toth hat keinen Vertreter hinterlegt.


Marke Sindentia mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke Sindentia, eingetragen durch Gabriel Toth, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.