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Bildmarke SCHWIIZ ((fig.)) von Roland Beeler - ... 840521


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Schwyz  SZ (Kanton Markeninhaber)

aktiv

Letzte Änderung: 02.12.2025

Bildmarke 840521

Details zur Marke SCHWIIZ ((fig.))

Gesuch Nr.

16118/2025

Bildmarke

SCHWIIZ ((fig.))

Eintrag ins Markenregister

02.12.2025

Hinterlegungs­datum

26.10.2025

Eintragsänderung

02.12.2025

Ablauf Schutzfrist

26.10.2035

Status Marke

aktiv

Nizza-Klassifikation Nr.

9, 18, 21, 25, 28

Inhaber

Roland Beeler
Ober Müllersberg
6434 Illgau CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 9

Sonnenbrillen; Etuis für Brillen und Sonnenbrillen.

Klasse 18

Rucksäcke für Bergsteiger; Reisegepäck und Tragetaschen; Regenschirme und Sonnenschirme.

Klasse 21

Trinkflaschen für sportliche Aktivitäten; Geräte und Behälter für Haushalt und Küche.

Klasse 25

Bekleidungsstücke, Schuhwaren, Kopfbedeckungen.

Klasse 28

Spiele, Spielwaren und Spielzeug; Turn- und Sportartikel.

Zusammenfassung zum Markeneintrag SCHWIIZ ((fig.))

Markeneintragung: Die Markennummer 840521 gehört zu der Bildmarke «SCHWIIZ ((fig.))» von Roland Beeler. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 840521 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 02. Dezember 2025 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 840521 gehört dem Inhaber Roland Beeler Ober Müllersberg, 6434 Illgau CH. Der Inhaber Roland Beeler hat keinen Vertreter hinterlegt.


Marke SCHWIIZ ((fig.)) mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke SCHWIIZ ((fig.)), eingetragen durch Roland Beeler, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.