Home  »  Meldung vom 03.12.2025  »  Marke HERRLIGLACE SWISS ICE CREAM EST 2021 ((fig.)) von Christoph Schneider

HERRLIGLACE SWISS ICE CREAM EST 2021 ((fig.)) (840511)


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Zürich  ZH (Kanton Markeninhaber)

aktiv

Letzte Änderung: 02.12.2025

Bildmarke 840511

Details zur Marke HERRLIGLACE SWISS ICE CREAM EST 2021 ((fig.))

Gesuch Nr.

17797/2025

Bildmarke

HERRLIGLACE SWISS ICE CREAM EST 2021 ((fig.))

Eintrag ins Markenregister

02.12.2025

Hinterlegungs­datum

24.11.2025

Eintragsänderung

02.12.2025

Ablauf Schutzfrist

24.11.2035

Status Marke

aktiv

Nizza-Klassifikation Nr.

30

Inhaber

Christoph Schneider
Forchstrasse 509
8704 Herrliberg CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 30

Sorbets (Speiseeis); Speiseeis mit Geschmack; Speiseeis mit Fruchtgeschmack; Joghurteis (Speiseeis); Speiseeis; Eiscreme, Sorbets und andere Arten von Speiseeis; aromatisiertes Speiseeis.

Zusammenfassung zum Markeneintrag HERRLIGLACE SWISS ICE CREAM EST 2021 ((fig.))

Markeneintragung: Die Markennummer 840511 gehört zu der Bildmarke «HERRLIGLACE SWISS ICE CREAM EST 2021 ((fig.))» von Christoph Schneider. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 840511 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 02. Dezember 2025 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 840511 gehört dem Inhaber Christoph Schneider Forchstrasse 509, 8704 Herrliberg CH. Der Inhaber Christoph Schneider hat keinen Vertreter hinterlegt.


Marke HERRLIGLACE SWISS ICE CREAM EST 2021 ((fig.)) mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke HERRLIGLACE SWISS ICE CREAM EST 2021 ((fig.)), eingetragen durch Christoph Schneider, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.