Home  »  Meldung vom 03.12.2025  »  Marke PHARMICA SWITZERLAND ((fig.)) von Dr.Beilharz Beratungen Pharma und Lebensmittel

PHARMICA SWITZERLAND ((fig.)) (840421)


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: St.Gallen  SG (Kanton Markeninhaber)

aktiv

Bildmarke 840421

Details zur Marke PHARMICA SWITZERLAND ((fig.))

Datenquelle

IGE – Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum (Swissreg). Aufbereitung: HELP.ch

Gesuch Nr.

13844/2025

Bildmarke

PHARMICA SWITZERLAND ((fig.))

Eintrag ins Markenregister

01.12.2025

Hinterlegungs­datum

17.09.2025

Ablauf Schutzfrist

17.09.2035

Status Marke

aktiv

Nizza-Klassifikation Nr.

5

Inhaber

Dr.Beilharz Beratungen Pharma und Lebensmittel
Neufeldstrasse 11
9463 Oberriet CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation

Zusammenfassung zum Markeneintrag PHARMICA SWITZERLAND ((fig.))

Markeneintragung: Die Markennummer 840421 gehört zu der Bildmarke «PHARMICA SWITZERLAND ((fig.))» von Dr.Beilharz Beratungen Pharma und Lebensmittel. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 840421 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 19. September 2005 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 840421 gehört dem Inhaber Dr.Beilharz Beratungen Pharma und Lebensmittel Neufeldstrasse 11, 9463 Oberriet CH. Der Inhaber Dr.Beilharz Beratungen Pharma und Lebensmittel hat keinen Vertreter hinterlegt.


Marke PHARMICA SWITZERLAND ((fig.)) mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke PHARMICA SWITZERLAND ((fig.)), eingetragen durch Dr.Beilharz Beratungen Pharma und Lebensmittel, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.