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Bildmarke aeviora ((fig.)) von Valdete Rudi - Markeneintrag ... 840156


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Schwyz  SZ (Kanton Markeninhaber)

aktiv

Letzte Änderung: 25.11.2025

Bildmarke 840156

Details zur Marke aeviora ((fig.))

Gesuch Nr.

15396/2025

Bildmarke

aeviora ((fig.))

Eintrag ins Markenregister

25.11.2025

Hinterlegungs­datum

14.10.2025

Eintragsänderung

25.11.2025

Ablauf Schutzfrist

14.10.2035

Status Marke

aktiv

Nizza-Klassifikation Nr.

5, 32

Inhaber

Valdete Rudi
Ziegelwies 3
8852 Altendorf CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 5

Nahrungsergänzungsmittel in Pulverform, Kapseln, Tabletten und anderen Darreichungsformen zur Ergänzung der Ernährung; Vitaminpräparate; Mineralstoffpräparate; diätetische Lebensmittel und Erzeugnisse für medizinische Zwecke; pflanzliche Extrakte für Nahrungsergänzungszwecke.

Klasse 32

Pulver zur Herstellung alkoholfreier Getränke; Energy-Drinks in Pulverform; funktionelle Getränke und Erfrischungsgetränke ohne Alkohol.

Zusammenfassung zum Markeneintrag aeviora ((fig.))

Markeneintragung: Die Markennummer 840156 gehört zu der Bildmarke «aeviora ((fig.))» von Valdete Rudi. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 840156 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 25. November 2025 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 840156 gehört dem Inhaber Valdete Rudi Ziegelwies 3, 8852 Altendorf CH. Der Inhaber Valdete Rudi hat keinen Vertreter hinterlegt.


Marke aeviora ((fig.)) mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke aeviora ((fig.)), eingetragen durch Valdete Rudi, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.