Home  »  Meldung vom 25.11.2025  »  Marke Aquatar von ABACUS Research AG

Wortmarke Aquatar von ABACUS Research AG - Markeneintrag Nr. 840021


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: St.Gallen  SG (Kanton Markeninhaber)

aktiv

Letzte Änderung: 24.11.2025



Details zur Marke Aquatar

Gesuch Nr.

17021/2025

Wortmarke

Aquatar

Eintrag ins Markenregister

24.11.2025

Hinterlegungs­datum

10.11.2025

Eintragsänderung

24.11.2025

Ablauf Schutzfrist

10.11.2035

Status Marke

aktiv

Nizza-Klassifikation Nr.

9, 42, 45

Inhaber

ABACUS Research AG
Abacus-Platz 1
9301 Wittenbach CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 9

Computersoftware; Computersoftwareprodukte.

Klasse 42

Entwurf, Entwicklung, Design, Programmierung, Aktualisierung, Pflege und Wartung von Computersoftware; Beratung im Bereich Entwurf, Entwicklung, Design, Programmierung, Pflege und Wartung von Computersoftware; Computersoftwareforschung; Vermietung und Bereitstellung von Computersoftware.

Klasse 45

Lizenzierung von Computersoftware.



Zusammenfassung zum Markeneintrag Aquatar

Markeneintragung: Die Markennummer 840021 gehört zu der Wortmarke «Aquatar» von ABACUS Research AG. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 840021 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 24. November 2025 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 840021 gehört dem Inhaber ABACUS Research AG Abacus-Platz 1, 9301 Wittenbach CH. Der Inhaber ABACUS Research AG hat keinen Vertreter hinterlegt.


Marke Aquatar mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke Aquatar, eingetragen durch ABACUS Research AG, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.