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Wortmarke Safr von ABB Asea Brown Boveri Ltd - ... 839950


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Zürich  ZH (Kanton Markeninhaber)

aktiv

Letzte Änderung: 21.11.2025



Details zur Marke Safr

Gesuch Nr.

17456/2025

Wortmarke

Safr

Eintrag ins Markenregister

21.11.2025

Hinterlegungs­datum

18.11.2025

Eintragsänderung

21.11.2025

Ablauf Schutzfrist

18.11.2035

Status Marke

aktiv

Nizza-Klassifikation Nr.

9

Inhaber

ABB Asea Brown Boveri Ltd
Affolternstrasse 44
8050 Zürich CH
 

Vertreter

ABB Schweiz AG
Intellectual Property (CF-IP/TM), Bruggerstrasse 66
5400 Baden CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 9

Apparate und Instrumente zum Leiten, Schalten, Umwandeln, Speichern, Regeln oder Kontrollieren der Verteilung oder Nutzung von Elektrizität; elektrische Schaltschränke; Schalttafeln; elektrische und elektronische Steuerungs- und Schutzgeräte für elektrische Netze; Teile und Zubehör für alle vorgenannten Waren.

Zusammenfassung zum Markeneintrag Safr

Markeneintragung: Die Markennummer 839950 gehört zu der Wortmarke «Safr» von ABB Asea Brown Boveri Ltd. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 839950 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 21. November 2025 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 839950 gehört dem Inhaber ABB Asea Brown Boveri Ltd Affolternstrasse 44, 8050 Zürich CH. ABB Asea Brown Boveri Ltd wird vertreten durch ABB Schweiz AG Intellectual Property (CF-IP/TM), Bruggerstrasse 66, 5400 Baden CH.


Marke Safr mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke Safr, eingetragen durch ABB Asea Brown Boveri Ltd, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.