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Wortmarke BLACK & WHITE von Monika Mark - Markeneintrag Nr. 839750


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Graubünden  GR (Kanton Markeninhaber)

aktiv

Letzte Änderung: 18.11.2025



Details zur Marke BLACK & WHITE

Gesuch Nr.

05425/2025

Wortmarke

BLACK & WHITE

Eintrag ins Markenregister

18.11.2025

Hinterlegungs­datum

14.04.2025

Eintragsänderung

18.11.2025

Ablauf Schutzfrist

14.04.2035

Status Marke

aktiv

Nizza-Klassifikation Nr.

16, 41, 43

Inhaber

Monika Mark
Ruossenbodenweg 9
7250 Klosters CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 16

Künstlerbedarfsartikel.

Klasse 41

Musikveranstaltungen; Durchführung von Live-Sportveranstaltungen sowie Live Veranstaltungen von Musikbands, Musikkonzerten und anderen Musikdarbietungen; Organisation, Produktion und Durchführung von Shows und Live-Veranstaltungen, Shows, Wettbewerben, Spielen, Konzerten und Wettbewerben oder anderen Sportveranstaltungen.

Klasse 43

Beherbergung von Gästen, Verpflegung in Restaurants, Bars, Organisation und Durchführung von Catering; Dienstleistungen zur Verpflegung von Gästen.

Zusammenfassung zum Markeneintrag BLACK & WHITE

Markeneintragung: Die Markennummer 839750 gehört zu der Wortmarke «BLACK & WHITE» von Monika Mark. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 839750 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 18. November 2025 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 839750 gehört dem Inhaber Monika Mark Ruossenbodenweg 9, 7250 Klosters CH. Der Inhaber Monika Mark hat keinen Vertreter hinterlegt.


Marke BLACK & WHITE mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke BLACK & WHITE, eingetragen durch Monika Mark, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.