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Bildmarke SVA SCHWYZ ((fig.)) von Ausgleichskasse / ... 839630


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Schwyz  SZ (Kanton Markeninhaber)

aktiv

Letzte Änderung: 17.11.2025

Bildmarke 839630

Details zur Marke SVA SCHWYZ ((fig.))

Gesuch Nr.

12194/2025

Bildmarke

SVA SCHWYZ ((fig.))

Eintrag ins Markenregister

17.11.2025

Hinterlegungs­datum

22.08.2025

Eintragsänderung

17.11.2025

Ablauf Schutzfrist

22.08.2035

Status Marke

aktiv

Nizza-Klassifikation Nr.

35, 36

Inhaber

Ausgleichskasse / IV-Stelle Schwyz
Rubiswilstrasse 8
6431 Schwyz CH
 

Vertreter

Ausgleichskasse / IV-Stelle Schwyz, lic. iur Lorenz Müller
Rubiswilstrasse 8
6431 Schwyz CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 35

Werbung; Geschäftsführung, -organisation und -verwaltung; Büroarbeiten.

Klasse 36

Finanzdienstleistungen, Geldgeschäfte und Dienstleistungen von Banken; Versicherungsdienstleistungen; Immobiliendienstleistungen.

Zusammenfassung zum Markeneintrag SVA SCHWYZ ((fig.))

Markeneintragung: Die Markennummer 839630 gehört zu der Bildmarke «SVA SCHWYZ ((fig.))» von Ausgleichskasse / IV-Stelle Schwyz. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 839630 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 17. November 2025 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 839630 gehört dem Inhaber Ausgleichskasse / IV-Stelle Schwyz Rubiswilstrasse 8, 6431 Schwyz CH. Ausgleichskasse / IV-Stelle Schwyz wird vertreten durch Ausgleichskasse / IV-Stelle Schwyz, lic. iur Lorenz Müller Rubiswilstrasse 8, 6431 Schwyz CH.


Marke SVA SCHWYZ ((fig.)) mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke SVA SCHWYZ ((fig.)), eingetragen durch Ausgleichskasse / IV-Stelle Schwyz, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.