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Wortmarke Aarecello von Roger Höhener - Markeneintrag Nr. 839579


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Zürich  ZH (Kanton Markeninhaber)

aktiv

Letzte Änderung: 15.11.2025



Details zur Marke Aarecello

Gesuch Nr.

12119/2025

Wortmarke

Aarecello

Eintrag ins Markenregister

14.11.2025

Hinterlegungs­datum

21.08.2025

Eintragsänderung

15.11.2025

Ablauf Schutzfrist

21.08.2035

Status Marke

aktiv

Nizza-Klassifikation Nr.

25, 32, 33

Inhaber

Roger Höhener
Rebackerweg 30
8305 Dietikon CH
 

Vertreter

Markenregistrierung.ch GmbH
Neunbrunnenstrasse 50
8050 Zürich CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 25

Bekleidungsstücke, Schuhwaren, Kopfbedeckungen.

Klasse 32

Biere; Mineralwässer und kohlensäurehaltige Wässer und andere alkoholfreie Getränke; Fruchtgetränke und Fruchtsäfte; Sirupe und andere Präparate für die Zubereitung von Getränken; alkoholfreie Spirituosen.

Klasse 33

Alkoholische Getränke (ausgenommen Biere); Spirituosen; Liköre.

Zusammenfassung zum Markeneintrag Aarecello

Markeneintragung: Die Markennummer 839579 gehört zu der Wortmarke «Aarecello» von Roger Höhener. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 839579 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 15. November 2025 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 839579 gehört dem Inhaber Roger Höhener Rebackerweg 30, 8305 Dietikon CH. Roger Höhener wird vertreten durch Markenregistrierung.ch GmbH Neunbrunnenstrasse 50, 8050 Zürich CH.


Marke Aarecello mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke Aarecello, eingetragen durch Roger Höhener, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.