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Wortmarke DeepFinancials von ABACUS Research AG - ... 839567


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: St.Gallen  SG (Kanton Markeninhaber)

aktiv

Letzte Änderung: 14.11.2025



Details zur Marke DeepFinancials

Gesuch Nr.

16552/2025

Wortmarke

DeepFinancials

Eintrag ins Markenregister

14.11.2025

Hinterlegungs­datum

03.11.2025

Eintragsänderung

14.11.2025

Ablauf Schutzfrist

03.11.2035

Status Marke

aktiv

Nizza-Klassifikation Nr.

9, 42, 45

Inhaber

ABACUS Research AG
Abacus-Platz 1
9301 Wittenbach CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 9

Computersoftware; Computersoftwareprodukte.

Klasse 42

Entwurf, Entwicklung, Design, Programmierung, Aktualisierung, Pflege und Wartung von Computersoftware; Beratung im Bereich Entwurf, Entwicklung, Design, Programmierung, Pflege und Wartung von Computersoftware; Computersoftwareforschung; Vermietung und Bereitstellung von Computersoftware.

Klasse 45

Lizenzierung von Computersoftware.



Zusammenfassung zum Markeneintrag DeepFinancials

Markeneintragung: Die Markennummer 839567 gehört zu der Wortmarke «DeepFinancials» von ABACUS Research AG. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 839567 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 14. November 2025 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 839567 gehört dem Inhaber ABACUS Research AG Abacus-Platz 1, 9301 Wittenbach CH. Der Inhaber ABACUS Research AG hat keinen Vertreter hinterlegt.


Marke DeepFinancials mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke DeepFinancials, eingetragen durch ABACUS Research AG, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.