Home  »  Meldung vom 13.11.2025  »  Marke CP COREPROWER ((fig.)) von Rose Physio AG

CP COREPROWER ((fig.)) (839366)


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Zürich  ZH (Kanton Markeninhaber)

aktiv

Letzte Änderung: 12.11.2025

Bildmarke 839366

Details zur Marke CP COREPROWER ((fig.))

Gesuch Nr.

12139/2025

Bildmarke

CP COREPROWER ((fig.))

Eintrag ins Markenregister

12.11.2025

Hinterlegungs­datum

21.08.2025

Eintragsänderung

12.11.2025

Ablauf Schutzfrist

21.08.2035

Status Marke

aktiv

Nizza-Klassifikation Nr.

10, 28, 41

Inhaber

Rose Physio AG
Stauffacherstrasse 27
8004 Zürich CH
 

Vertreter

Kanzlei Caro
Scheideggstrasse 73
8038 Zürich CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 10

Geräte für die Physiotherapie; Hilfsmittel für Physiotherapie.

Klasse 28

Zubehör für Sport- und Fitnessgeräte; Sportartikel; Sitzkissen für Rudergeräte.

Klasse 41

Organisation und Durchführung von Sporttrainings und -kursen.

Zusammenfassung zum Markeneintrag CP COREPROWER ((fig.))

Markeneintragung: Die Markennummer 839366 gehört zu der Bildmarke «CP COREPROWER ((fig.))» von Rose Physio AG. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 839366 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 12. November 2025 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 839366 gehört dem Inhaber Rose Physio AG Stauffacherstrasse 27, 8004 Zürich CH. Rose Physio AG wird vertreten durch Kanzlei Caro Scheideggstrasse 73, 8038 Zürich CH.


Marke CP COREPROWER ((fig.)) mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke CP COREPROWER ((fig.)), eingetragen durch Rose Physio AG, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.