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Wortmarke BEENOVIA von Annina Simmler - Markeneintrag Nr. 839360


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Schaffhausen  SH (Kanton Markeninhaber)

aktiv

Letzte Änderung: 12.11.2025



Details zur Marke BEENOVIA

Gesuch Nr.

14035/2025

Wortmarke

BEENOVIA

Eintrag ins Markenregister

12.11.2025

Hinterlegungs­datum

21.09.2025

Eintragsänderung

12.11.2025

Ablauf Schutzfrist

21.09.2035

Status Marke

aktiv

Nizza-Klassifikation Nr.

35, 41, 44

Inhaber

Annina Simmler
Ringkengässchen 11
8200 Schaffhausen CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 35

Werbung; Geschäftsführung, -organisation und -verwaltung; Büroarbeiten.

Klasse 41

Erziehung; Ausbildung; Unterhaltung; sportliche und kulturelle Aktivitäten.

Klasse 44

Medizinische Dienstleistungen; veterinärmedizinische Dienstleistungen; Gesundheits- und Schönheitspflege für Menschen und Tiere; Dienstleistungen im Bereich der Landwirtschaft, Aquakultur, Gartenbau und Forstwirtschaft.

Zusammenfassung zum Markeneintrag BEENOVIA

Markeneintragung: Die Markennummer 839360 gehört zu der Wortmarke «BEENOVIA» von Annina Simmler. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 839360 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 12. November 2025 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 839360 gehört dem Inhaber Annina Simmler Ringkengässchen 11, 8200 Schaffhausen CH. Der Inhaber Annina Simmler hat keinen Vertreter hinterlegt.


Marke BEENOVIA mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke BEENOVIA, eingetragen durch Annina Simmler, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.