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Wortmarke boomcredit von zwoelfzoll AG - Markeneintrag Nr. 839193


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Schwyz  SZ (Kanton Markeninhaber)

aktiv

Letzte Änderung: 10.11.2025



Details zur Marke boomcredit

Gesuch Nr.

04314/2025

Wortmarke

boomcredit

Eintrag ins Markenregister

10.11.2025

Hinterlegungs­datum

25.03.2025

Eintragsänderung

10.11.2025

Ablauf Schutzfrist

25.03.2035

Status Marke

aktiv

Nizza-Klassifikation Nr.

35, 38

Inhaber

zwoelfzoll AG
Schindellegistrasse 73
8808 Pfäffikon SZ CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 35

Werbung; Verfassen von Werbetexten; Fernsehwerbung; Rundfunkwerbung.

Klasse 38

Telekommunikation; Bereitstellung des Zugriffs auf Informationen im Internet; E-Mail-Dienste; Telekommunikation mittels Plattformen und Portalen im Internet; Telefondienste; Kommunikationsdienste mittels Telefon; Telefaxdienste; Ausstrahlung von Fernsehprogrammen; Ausstrahlung von Hörfunksendungen; Ausstrahlung von Rundfunksendungen.

Zusammenfassung zum Markeneintrag boomcredit

Markeneintragung: Die Markennummer 839193 gehört zu der Wortmarke «boomcredit» von zwoelfzoll AG. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 839193 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 10. November 2025 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 839193 gehört dem Inhaber zwoelfzoll AG Schindellegistrasse 73, 8808 Pfäffikon SZ CH. Der Inhaber zwoelfzoll AG hat keinen Vertreter hinterlegt.


Marke boomcredit mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke boomcredit, eingetragen durch zwoelfzoll AG, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.