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Wortmarke jobsfit von Steffen Müller - Markeneintrag Nr. 839181


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Aargau  AG (Kanton Markeninhaber)

aktiv

Letzte Änderung: 10.11.2025



Details zur Marke jobsfit

Gesuch Nr.

12441/2025

Wortmarke

jobsfit

Eintrag ins Markenregister

10.11.2025

Hinterlegungs­datum

05.11.2025

Eintragsänderung

10.11.2025

Ablauf Schutzfrist

05.11.2035

Status Marke

aktiv

Nizza-Klassifikation Nr.

35, 38, 42

Inhaber

Steffen Müller
Alte Stockstrasse 20
5022 Rombach CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 35

Unternehmensberatung.

Klasse 38

Telekommunikationsdienstleistungen; Sammeln von Nachrichten aller Art; Übermitteln von Nachrichten, Informationen, Bildern und Texten aller Art; Streaming von Ton-, Bild- und audiovisuellem Material über ein weltweites Computernetz.

Klasse 42

Entwicklung, Programmierung und Implementierung von Software; Hosting Dienste, Software as a Service [SaaS] und Vermietung von Software; Bereitstellung der zeitweiligen Nutzung von webbasierten Anwendungen; IT Beratungs-, -Auskunfts- und -Informationsdienstleistungen.

Zusammenfassung zum Markeneintrag jobsfit

Markeneintragung: Die Markennummer 839181 gehört zu der Wortmarke «jobsfit» von Steffen Müller. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 839181 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 10. November 2025 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 839181 gehört dem Inhaber Steffen Müller Alte Stockstrasse 20, 5022 Rombach CH. Der Inhaber Steffen Müller hat keinen Vertreter hinterlegt.


Marke jobsfit mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke jobsfit, eingetragen durch Steffen Müller, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.