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Wortmarke WER WILL WOCHENENDE von CH Media TV AG - ... 839063


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Zürich  ZH (Kanton Markeninhaber)

aktiv

Letzte Änderung: 06.11.2025



Details zur Marke WER WILL WOCHENENDE

Gesuch Nr.

11533/2025

Wortmarke

WER WILL WOCHENENDE

Eintrag ins Markenregister

06.11.2025

Hinterlegungs­datum

08.08.2025

Eintragsänderung

06.11.2025

Ablauf Schutzfrist

08.08.2035

Status Marke

aktiv

Nizza-Klassifikation Nr.

28, 38, 41

Inhaber

CH Media TV AG
Thurgauerstrasse 80
8050 Zürich CH
 

Vertreter

lic. iur. Kaspar Hemmeler, LL.M., Rechtsanwalt
Schärer Rechtsanwälte, Hintere Bahnhofstrasse 10
5001 Aarau CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 28

Spiele, Spielwaren und Spielzeug; Videospielgeräte; Turn- und Sportartikel.

Klasse 38

Telekommunikation; Dienstleistungen auf dem Gebiet der Telekommunikation, Sammeln und Liefern von Nachrichten; Ausstrahlung von Radio- und Fernsehsendungen; elektronische Übermittlung von Daten und anderen Informationen über Computer- und Kommunikationsnetzwerke; Bereitstellen des Zugriffs auf Computernetzwerke, Internetplattformen, Datenbanken und elektronische Publikationen; elektronische Anzeigenvermittlung [Telekommunikation]; Verschaffen des Zugriffs auf Plattformen zur Vermittlung von Waren- und Dienstleistungsangeboten in elektronisch abrufbaren Datenbanken mit interaktivem Zugriff und unmittelbarer Bestellmöglichkeit; Ausstrahlungsdienstleistungen und Bereitstellung des Telekommunikationszugangs zu über Video-on-Demand über das Internet bereitgestellten Video- und Audioinhalten; Bereitstellung des Telekommunikationszugangs zu Filmen und Fernsehprogrammen über einen Video-on-Demand-Dienst; Bereitstellung eines Zugangs zu einem Internet-Portal für Video-On-Demand; Streaming von Daten, Streaming von Ton- und Bildmaterial im Internet, Streaming von Video, Audio und Fernsehen; elektronischer Austausch von Nachrichten mittels Chatlines, Chatrooms und Internetforen; Bereitstellung von Online-Chat-Rooms zur Übermittlung von Nachrichten, Kommentaren und Multimediainhalten zwischen den Usern; Chatroomdienste für soziale Netzwerke; Nachrichten- und Bildübermittlung mittels Computer.

Klasse 41

Erziehung; Ausbildung; Unterhaltung; sportliche und kulturelle Aktivitäten; Produktion von Filmen, Videofilmen, Rundfunk- und Fernsehprogrammen.

Zusammenfassung zum Markeneintrag WER WILL WOCHENENDE

Markeneintragung: Die Markennummer 839063 gehört zu der Wortmarke «WER WILL WOCHENENDE» von CH Media TV AG. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 839063 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 06. November 2025 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 839063 gehört dem Inhaber CH Media TV AG Thurgauerstrasse 80, 8050 Zürich CH. CH Media TV AG wird vertreten durch lic. iur. Kaspar Hemmeler, LL.M., Rechtsanwalt Schärer Rechtsanwälte, Hintere Bahnhofstrasse 10, 5001 Aarau CH.


Marke WER WILL WOCHENENDE mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke WER WILL WOCHENENDE, eingetragen durch CH Media TV AG, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.