Home  »  Meldung vom 05.11.2025  »  Marke ARRAY von SIMPLON Holding GmbH

Wortmarke ARRAY von SIMPLON Holding GmbH - Markeneintrag Nr. 838903


Land des Markeninhabers: Österreich  AT (Land Markeninhaber)

aktiv

Letzte Änderung: 04.11.2025



Details zur Marke ARRAY

Gesuch Nr.

13949/2025

Wortmarke

ARRAY

Eintrag ins Markenregister

04.11.2025

Hinterlegungs­datum

19.09.2025

Eintragsänderung

04.11.2025

Ablauf Schutzfrist

19.09.2035

Status Marke

aktiv

Nizza-Klassifikation Nr.

12

Inhaber

SIMPLON Holding GmbH
Oberer Achdamm 22
6971 Hard AT
 

Vertreter

Torggler & Hofmann Patentanwälte GmbH & Co KG
Hörnlingerstraße 3
6830 Rankweil AT

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 12

Fahrräder; elektrisch betriebene Fahrräder (E-Bikes); Fahrradrahmen; Sattelstützen für Fahrräder; Lenkervorbaue (Fahrradteile); Gabeln (Fahrradteile); Fahrradsättel; Fahrradreifen; Fahrradlenkstangen; Teile von Fahrrädern und elektrisch betriebenen Fahrrädern (E-Bikes), soweit sie in Klasse 12 enthalten sind.

Zusammenfassung zum Markeneintrag ARRAY

Markeneintragung: Die Markennummer 838903 gehört zu der Wortmarke «ARRAY» von SIMPLON Holding GmbH. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 838903 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 04. November 2025 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 838903 gehört dem Inhaber SIMPLON Holding GmbH Oberer Achdamm 22, 6971 Hard AT. SIMPLON Holding GmbH wird vertreten durch Torggler & Hofmann Patentanwälte GmbH & Co KG Hörnlingerstraße 3, 6830 Rankweil AT.


Marke ARRAY mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke ARRAY, eingetragen durch SIMPLON Holding GmbH, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.