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Wortmarke cobu von Burgener AG - Markeneintrag Nr. 838852


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Wallis  VS (Kanton Markeninhaber)

aktiv

Letzte Änderung: 03.11.2025



Details zur Marke cobu

Gesuch Nr.

13451/2025

Wortmarke

cobu

Eintrag ins Markenregister

03.11.2025

Hinterlegungs­datum

10.09.2025

Eintragsänderung

03.11.2025

Ablauf Schutzfrist

10.09.2035

Status Marke

aktiv

Nizza-Klassifikation Nr.

7, 8

Inhaber

Burgener AG
Wehreyering 31
3930 Visp CH
 

Vertreter

Troller Hitz Troller, Rechtsanwälte
Münstergasse 38
3011 Bern CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 7

Abfüllmaschinen und deren Bestandteile; Maschinen, Werkzeugmaschinen und kraftbetriebene Werkzeuge; Motoren und Triebwerke, ausgenommen für Landfahrzeuge; Kupplungen und Vorrichtungen zur Kraftübertragung, ausgenommen für Landfahrzeuge; landwirtschaftliche Geräte, ausgenommen handbetätigte Handwerkzeuge.

Klasse 8

Handgeräte zum Abfüllen und deren Bestandteile; handbetätigte Handwerkzeuge und -geräte.

Zusammenfassung zum Markeneintrag cobu

Markeneintragung: Die Markennummer 838852 gehört zu der Wortmarke «cobu» von Burgener AG. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 838852 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 03. November 2025 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 838852 gehört dem Inhaber Burgener AG Wehreyering 31, 3930 Visp CH. Burgener AG wird vertreten durch Troller Hitz Troller, Rechtsanwälte Münstergasse 38, 3011 Bern CH.


Marke cobu mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke cobu, eingetragen durch Burgener AG, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.