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Bildmarke kinza ((fig.)) von AlJameel International Co., ... 838827


Land des Markeninhabers: Saudi-Arabien  SA (Land Markeninhaber)

aktiv

Letzte Änderung: 03.11.2025

Bildmarke 838827

Details zur Marke kinza ((fig.))

Gesuch Nr.

16358/2025

Bildmarke

kinza ((fig.))

Eintrag ins Markenregister

03.11.2025

Hinterlegungs­datum

30.10.2025

Eintragsänderung

03.11.2025

Ablauf Schutzfrist

30.10.2035

Status Marke

aktiv

Nizza-Klassifikation Nr.

32

Inhaber

AlJameel International Co., Ltd.
Makkah area
Jeddah SA
 

Vertreter

Meisser & Partners AG
Schulstrasse 1
7302 Landquart CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 32

Biere; alkoholfreie Getränke; Mineralwässer und kohlensäurehaltige Wässer; Fruchtgetränke und Fruchtsäfte; Sirupe und andere Präparate für die Zubereitung von alkoholfreien Getränken; Softdrinks; kohlensäurehaltige, alkoholfreie Getränke.

Zusammenfassung zum Markeneintrag kinza ((fig.))

Markeneintragung: Die Markennummer 838827 gehört zu der Bildmarke «kinza ((fig.))» von AlJameel International Co., Ltd.. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 838827 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 03. November 2025 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 838827 gehört dem Inhaber AlJameel International Co., Ltd. Makkah area, Jeddah SA. AlJameel International Co., Ltd. wird vertreten durch Meisser & Partners AG Schulstrasse 1, 7302 Landquart CH.


Marke kinza ((fig.)) mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke kinza ((fig.)), eingetragen durch AlJameel International Co., Ltd., basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.