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Wortmarke VELISANA von Velisana GmbH - Markeneintrag Nr. 838559


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: St.Gallen  SG (Kanton Markeninhaber)

aktiv

Letzte Änderung: 28.10.2025



Details zur Marke VELISANA

Gesuch Nr.

12339/2025

Wortmarke

VELISANA

Eintrag ins Markenregister

28.10.2025

Hinterlegungs­datum

28.08.2025

Eintragsänderung

28.10.2025

Ablauf Schutzfrist

28.08.2035

Status Marke

aktiv

Nizza-Klassifikation Nr.

5

Inhaber

Velisana GmbH
Felsenstrasse 98
9000 St. Gallen CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 5

Pharmazeutische Erzeugnisse, medizinische und veterinärmedizinische Präparate; Hygienepräparate für medizinische Zwecke; diätetische Lebensmittel und Erzeugnisse für medizinische oder veterinärmedizinische Zwecke, Babykost; Nahrungsergänzungsmittel für Menschen und Tiere; Pflaster, Verbandmaterial; Zahnfüllmittel und Abdruckmassen für zahnärztliche Zwecke; Desinfektionsmittel; Ungeziefervertilgungsmittel; Fungizide, Herbizide.

Zusammenfassung zum Markeneintrag VELISANA

Markeneintragung: Die Markennummer 838559 gehört zu der Wortmarke «VELISANA» von Velisana GmbH. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 838559 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 28. Oktober 2025 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 838559 gehört dem Inhaber Velisana GmbH Felsenstrasse 98, 9000 St. Gallen CH. Der Inhaber Velisana GmbH hat keinen Vertreter hinterlegt.


Marke VELISANA mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke VELISANA, eingetragen durch Velisana GmbH, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.