Details zur Marke r; Der Rheintaler Rheintalische Volkszeitung rheintaler.ch ((fig.))
Marken Nr.
Gesuch Nr.
11850/2025
Bildmarke
r; Der Rheintaler Rheintalische Volkszeitung rheintaler.ch ((fig.))
Eintrag ins Markenregister
28.10.2025
Hinterlegungsdatum
14.08.2025
Eintragsänderung
28.10.2025
Ablauf Schutzfrist
14.08.2035
Status Marke
aktiv
Nizza-Klassifikation Nr.
16
Inhaber
Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation
Klasse 16
Papier und Pappe (Karton); Druckereierzeugnisse; Buchbinderartikel; Fotografien; Schreibwaren und Büroartikel, ausgenommen Möbel; Klebstoffe für Papier- und Schreibwaren oder für Haushaltszwecke; Zeichenartikel und Künstlerbedarf; Pinsel; Lehr- und Unterrichtsmaterial; Folien und Beutel aus Kunststoff für Einpack- und Verpackungszwecke; Drucklettern, Druckstöcke.
Zusammenfassung zum Markeneintrag r; Der Rheintaler Rheintalische Volkszeitung rheintaler.ch ((fig.))
Markeneintragung: Die Markennummer 838528 gehört zu der Bildmarke «r; Der Rheintaler Rheintalische Volkszeitung rheintaler.ch ((fig.))» von Galledia Regionalmedien AG. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 838528 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 28. Oktober 2025 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.
Informationen zum Inhaber und Vertreter
Der Markeneintrag Nr. 838528 gehört dem Inhaber Galledia Regionalmedien AG Hafnerwisenstrasse 1, 9442 Berneck CH. Der Inhaber Galledia Regionalmedien AG hat keinen Vertreter hinterlegt.
Marke r; Der Rheintaler Rheintalische Volkszeitung rheintaler.ch ((fig.)) mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)
Die Angaben zur Marke r; Der Rheintaler Rheintalische Volkszeitung rheintaler.ch ((fig.)), eingetragen durch Galledia Regionalmedien AG, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.
SG (Kanton Markeninhaber)
