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Wortmarke Bilt von Maximilian Hembry - Markeneintrag Nr. 838355


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Thurgau  TG (Kanton Markeninhaber)

aktiv

Letzte Änderung: 23.10.2025



Details zur Marke Bilt

Gesuch Nr.

12510/2025

Wortmarke

Bilt

Eintrag ins Markenregister

23.10.2025

Hinterlegungs­datum

27.08.2025

Eintragsänderung

23.10.2025

Ablauf Schutzfrist

27.08.2035

Status Marke

aktiv

Nizza-Klassifikation Nr.

35, 36

Inhaber

Maximilian Hembry
Untere Seestrasse 5
8272 Ermatingen CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 35

Werbung; Geschäftsführung, -organisation und -verwaltung; Büroarbeiten; Marketing; Verwaltung von Kundenbindungsprogrammen; Organisation und Verwaltung von Kundentreueprogrammen.

Klasse 36

Finanzdienstleistungen, Geldgeschäfte und Dienstleistungen von Banken; Versicherungsdienstleistungen; Immobiliendienstleistungen; Verwaltung von Liegenschaften; Dienstleistungen von Immobilienbüros; Dienstleistungen eines Immobilienmaklers; Immobilienberatung; Immobilienverwaltung; Immobiliengeschäfte-Finanzdienstleistungen.

Zusammenfassung zum Markeneintrag Bilt

Markeneintragung: Die Markennummer 838355 gehört zu der Wortmarke «Bilt» von Maximilian Hembry. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 838355 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 23. Oktober 2025 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 838355 gehört dem Inhaber Maximilian Hembry Untere Seestrasse 5, 8272 Ermatingen CH. Der Inhaber Maximilian Hembry hat keinen Vertreter hinterlegt.


Marke Bilt mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke Bilt, eingetragen durch Maximilian Hembry, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.