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Wortmarke ALVERIS von Vincenzo Pizzo - Markeneintrag Nr. 838352


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Zürich  ZH (Kanton Markeninhaber)

aktiv

Letzte Änderung: 23.10.2025



Details zur Marke ALVERIS

Gesuch Nr.

15818/2025

Wortmarke

ALVERIS

Eintrag ins Markenregister

23.10.2025

Hinterlegungs­datum

20.10.2025

Eintragsänderung

23.10.2025

Ablauf Schutzfrist

20.10.2035

Status Marke

aktiv

Nizza-Klassifikation Nr.

35, 36, 42

Inhaber

Vincenzo Pizzo
Schwerzenbachstrasse 16
8117 Fällanden CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 35

Werbung; Geschäftsführung, -organisation und -verwaltung; Büroarbeiten.

Klasse 36

Finanzdienstleistungen, Geldgeschäfte und Dienstleistungen von Banken; Versicherungsdienstleistungen; Immobiliendienstleistungen.

Klasse 42

Wissenschaftliche und technologische Dienstleistungen sowie Forschungsarbeiten und diesbezügliche Designerdienstleistungen; industrielle Analyse, industrielle Forschung und Dienstleistungen eines Industriedesigners; Qualitätskontrolle und Authentifizierungsdienstleistungen; Entwurf und Entwicklung von Computerhard- und -software.

Zusammenfassung zum Markeneintrag ALVERIS

Markeneintragung: Die Markennummer 838352 gehört zu der Wortmarke «ALVERIS» von Vincenzo Pizzo. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 838352 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 23. Oktober 2025 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 838352 gehört dem Inhaber Vincenzo Pizzo Schwerzenbachstrasse 16, 8117 Fällanden CH. Der Inhaber Vincenzo Pizzo hat keinen Vertreter hinterlegt.


Marke ALVERIS mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke ALVERIS, eingetragen durch Vincenzo Pizzo, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.