Details zur Marke chibibo
Marken Nr.
Gesuch Nr.
12625/2025
Wortmarke
chibibo
Eintrag ins Markenregister
17.10.2025
Hinterlegungsdatum
29.08.2025
Eintragsänderung
17.10.2025
Ablauf Schutzfrist
29.08.2035
Status Marke
aktiv
Nizza-Klassifikation Nr.
7, 12
Inhaber
1, Toyota-cho
Toyota-shi, Aichi-ken JP
Vertreter
Patent- und Markenanwälte, Bellerivestrasse 20
8034 Zürich CH
Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation
Klasse 7
Maschinen und Vorrichtungen zum Be- und Entladen; mobile Geräte für den Warenumschlag; Roboter für den Frachtumschlag und deren Teile und Zubehör.
Klasse 12
Selbstfahrende Lieferroboter; Warentransportwagen; automatisch gesteuerte Fahrzeuge.
Zusammenfassung zum Markeneintrag chibibo
Markeneintragung: Die Markennummer 838102 gehört zu der Wortmarke «chibibo» von TOYOTA JIDOSHA KABUSHIKI KAISHA (also trading as TOYOTA MOTOR CORPORATION). Ausgestellt wurde die Marken Nr. 838102 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 17. Oktober 2025 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.
Informationen zum Inhaber und Vertreter
Der Markeneintrag Nr. 838102 gehört dem Inhaber TOYOTA JIDOSHA KABUSHIKI KAISHA (also trading as TOYOTA MOTOR CORPORATION) 1, Toyota-cho, Toyota-shi, Aichi-ken JP. TOYOTA JIDOSHA KABUSHIKI KAISHA (also trading as TOYOTA MOTOR CORPORATION) wird vertreten durch Schaad Balass Menzl & Partner AG Patent- und Markenanwälte, Bellerivestrasse 20, 8034 Zürich CH.
Marke chibibo mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)
Die Angaben zur Marke chibibo, eingetragen durch TOYOTA JIDOSHA KABUSHIKI KAISHA (also trading as TOYOTA MOTOR CORPORATION), basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.