Details zur Marke HELDLI
Marken Nr.
Gesuch Nr.
12505/2025
Wortmarke
HELDLI
Eintrag ins Markenregister
16.10.2025
Hinterlegungsdatum
27.08.2025
Eintragsänderung
16.10.2025
Ablauf Schutzfrist
27.08.2035
Status Marke
aktiv
Nizza-Klassifikation Nr.
35, 42, 45
Inhaber
Grossackerstrasse 2
8600 Dübendorf CH
Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation
Klasse 35
Werbung; Geschäftsführung, -organisation und -verwaltung; Büroarbeiten.
Klasse 42
Wissenschaftliche und technologische Dienstleistungen sowie Forschungsarbeiten und diesbezügliche Designerdienstleistungen; industrielle Analyse, industrielle Forschung und Dienstleistungen eines Industriedesigners; Qualitätskontrolle und Authentifizierungsdienstleistungen; Entwurf und Entwicklung von Computerhard- und -software.
Klasse 45
Juristische Dienstleistungen; Sicherheitsdienste zum physischen Schutz von Sachgütern oder Personen; Dating-Dienstleistungen, Knüpfen von sozialen Kontakten im Internet; Bestattungsdienste; Babysitting.
Zusammenfassung zum Markeneintrag HELDLI
Markeneintragung: Die Markennummer 838036 gehört zu der Wortmarke «HELDLI» von Ramon Lischka. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 838036 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 16. Oktober 2025 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.
Informationen zum Inhaber und Vertreter
Der Markeneintrag Nr. 838036 gehört dem Inhaber Ramon Lischka Grossackerstrasse 2, 8600 Dübendorf CH. Der Inhaber Ramon Lischka hat keinen Vertreter hinterlegt.
Marke HELDLI mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)
Die Angaben zur Marke HELDLI, eingetragen durch Ramon Lischka, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.