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Wortmarke BULLSEYE von ABB Asea Brown Boveri Ltd - ... 838025


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Zürich  ZH (Kanton Markeninhaber)

aktiv

Letzte Änderung: 16.10.2025



Details zur Marke BULLSEYE

Gesuch Nr.

15289/2025

Wortmarke

BULLSEYE

Eintrag ins Markenregister

16.10.2025

Hinterlegungs­datum

13.10.2025

Eintragsänderung

16.10.2025

Ablauf Schutzfrist

13.10.2035

Status Marke

aktiv

Nizza-Klassifikation Nr.

7, 9, 42

Inhaber

ABB Asea Brown Boveri Ltd
Affolternstrasse 44
8050 Zürich CH
 

Vertreter

ABB Schweiz AG
Intellectual Property / CH-IP/TM, Bruggerstrasse 66
5400 Baden CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 7

Industrieroboter und alle ihre Teile und Zubehör, die in Klasse 7 enthalten sind.

Klasse 9

Kalibrierungsgeräte, insbesondere zur Verwendung mit Industrierobotern, Schweisswerkzeugen und Schneidwerkzeugen; Software für Industrierobotersteuerungen.

Klasse 42

Kalibrierung (Messen).

Zusammenfassung zum Markeneintrag BULLSEYE

Markeneintragung: Die Markennummer 838025 gehört zu der Wortmarke «BULLSEYE» von ABB Asea Brown Boveri Ltd. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 838025 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 16. Oktober 2025 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 838025 gehört dem Inhaber ABB Asea Brown Boveri Ltd Affolternstrasse 44, 8050 Zürich CH. ABB Asea Brown Boveri Ltd wird vertreten durch ABB Schweiz AG Intellectual Property / CH-IP/TM, Bruggerstrasse 66, 5400 Baden CH.


Marke BULLSEYE mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke BULLSEYE, eingetragen durch ABB Asea Brown Boveri Ltd, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.